Bundesregierung beschließt Zensurgesetz

22.04.2009: netzpolitik.org: Das Bundeskabinett hat heute morgen den "Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung der Kinderpornographie im Internet" verabschiedet. Die wesentlichen inhaltlichen Aspekte und Neuerungen konnte man schon gestern anhand der geleakten Fassung u.a. bei heise und Thomas Stadler nachlesen.

Ralf Bendraht von netzpolitik.org berichtet:

Die Kritik richtet sich derzeit vor allem auf drei Aspekte:

  1. Die Bundesregierung geht von falschen Tatsachen bezüglich eines Massenmarkte für Kinderpornografie und der Verbreitungswege aus.
  2. Die Sperren sind unwirksam und daher zunächst reine Symbolpolitik zu Beginn der Wahlkampfsaison. Mittelfristig ist aber mit einer Verschärfung der technischen Zugangserschwernisse zu rechnen, etwa durch DPI-Filter und ähnliches. Daher ist dies der Einstieg in eine Zensur-Infrastruktur.
  3. Die Sperrlisten werden vom BKA zusammengestellt, das damit Ermittler, Ankläger und Richter in einem ist - ohne demokratische oder gerichtliche Kontrolle. Zudem soll es die Zugriffe auf die gesperrten Seiten bei den Providern abfragen dürfen.

Justizministerin (!) Brigitte Zypries hat in der Pressekonferenz gleich noch die Unschuldsvermutung abgeschafft für Leute, die aus Versehen oder als Opfer einer gezielten Falle (Rickrolling, anyone?) auf die Stopp-Seiten geraten:

"Eine Strafbarkeit liege schon in dem Moment vor, wenn nicht nachgewiesen werden könne, dass es sich um ein Versehen oder eine automatische Weiterleitung gehandelt habe."

Quelle, Reaktionen und mehr: netzpolitik.org/2009/bundesregierung-beschliesst-zensurgesetz/

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