Rechtssituation für Schülerzeitungen
27.03.2003: Die Ausführungsvorschrift für Schülerzeitungen ist offiziell bereits 1997 ausgelaufen. Wir informieren, wie es aussieht.
Die Berliner Schülerzeitungen unterliegen alle den Ausführungsvorschriften für Schülerzeitungen, herausgegeben 1987 von der Senatsverwaltung für Schule, Jugend und Sport. Obwohl diese bereits seit 5 Jahren offiziell ausgelaufen ist, gilt sie in Berlin noch übergangsweise. Denn seit Jahren bekommt Berlin ein neues Schulgesetz, in dem dann auch die Herausgabe von Schülerzeitungen geregelt wird. Einen aktuellen Entwurf findest Du auf den Seiten der Senatsverwaltung.
In der Praxis heißt dies, dass Eure Schülerzeitung nach wie vor der Genehmigungspflicht durch die Schulleitung unterliegt!
Es kommt also darauf an, dass wir uns gemeinsam für die Abschaffung der Zensur an Berliner Schulen einsetzen - mit dem neuen Schulgesetz haben wir die Chance!