Vorratsdatenspeicherung - Angriff auch auf die Pressefreiheit!

11.10.2008: Anlässlich der Demonstration Freiheit statt Angst am 11. Okotber 2008 in Berlin haben Junge Presse und dju gemeinsame Forderungen aufgestellt.

Artikel 5, Grundgesetz:
Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

Aber: Wer, wann, wo und mit wem elektronisch kommuniziert, alles wird penibel dokumentiert.

§ 53, Strafprozessordnung:
Zur Verweigerung des Zeugnisses sind ferner berechtigt ... Personen, die bei der Vorbereitung, Herstellung oder Verbreitung von Druckwerken, Rundfunksendungen, Filmberichten oder der Unterrichtung oder Meinungsbildung dienenden Informations- und Kommunikationsdiensten berufsmäßig mitwirken oder mitgewirkt haben.

Aber: Wer, wann, wo und mit wem telefoniert oder mailt, alles wird aufgezeichnet, aufbewahrt und abrufbar archiviert.

Hintergrundgespräche, Kontaktaufnahmen oder Verabredungen mit Informanten sind über Telefon oder Handy, per E-Mail oder Fax praktisch nicht mehr möglich. Sollte nach einer Veröffentlichung wegen des Verdachts des Geheimnisverrats ermittelt werden, kann auf alle TK-Daten zurückgegriffen werden. Von einem Informanten- und Quellenschutz kann keine Rede mehr sein. Eine vertrauliche Kontaktaufnahme ist so gut wie ausgeschlossen, denn die Abschreckungswirkung für potentielle Informanten ist offensichtlich. Die ehemalige Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger fasst die neue Situation für Journalisten wie folgt zusammen: "Sie können sich bald nur noch im Wald mit Informanten treffen."
Bürgerrechte, Datenschutz und die Pressefreiheit werden in ihren grundlegenden Bestandteilen aufgehoben.

Die Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union dju in ver.di und die Junge Presse Berlin fordern daher gemeinsam:

  • Der Bundestag soll sich klar zum Informantenschutz und damit zur Presse- und Rundfunkfreiheit bekennen.
  • Der Vertrauensschutz darf für Journalistinnen und Journalisten nicht weniger umfassend sein als für Abgeordnete, Strafverteidiger und Geistliche.
  • Ermittlungsmaßnahmen, wie z.B. Durchsuchungen und Beschlagnahmen, dürfen nur eingeleitet werden, wenn ein dringender Tatverdacht gegen Journalistinnen und Journalisten vorliegt.
  • In jedem Fall einer Ermittlungsmaßnahme sind betroffene Journalistinnen und Journalisten spätestens nach Abschluss der Maßnahme darüber zu informieren.

Links

dju.verdi.de
vorratsdatenspeicherung.de
Junge Presse Berlin: Junge Medienmacher positionieren sich gegen Überwachung

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