Zensur findet statt.

In Berlin ist mit dem Inkrafttreten des neuen Schulgesetzes am 1. Februar 2004 die Zensur von Schülerzeitungen faktisch abgeschafft worden. Die seit 1987 geltenden Ausführungsvorschriften für Schülerzeitungen sind somit ungültig und finden keine Anwendung mehr.

Auf unseren Seiten informieren wir Euch über Eure Rechte und Pflichten. Außerdem gibt es einen Text zum Umgang mit diesen Rechten und Pflichten.

Zwar ist mit dem neuen Schulgesetz die Vorzensur durch den Schulleiter abgeschafft worden, wir fordern aber auch eine konsequente Durchsetzung in der Rechtspraxis.

In Berlin muss keine Schülerzeitung vor der Veröffentlichung dem Schulleiter oder sonst irgendwem vorgelegt werden. Lediglich, wenn sie gegen geltendes Recht verstößt oder den Schulfrieden massiv gefährdet, kann die Verteilung untersagt werden.

Nach wie vor gilt also:

Wer zensiert, hat Angst!

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