Geschäftsordnung
23.11.2008: beschlossen am 17.11.2007, geändert am 23.11.2008 durch die Mitgliederversammlung
§ 1
Die Mitgliederversammlung wählt zu Beginn eine Versammlungsleitung, bestehend aus mindestens einer Versammlungsleiterin / einem Versammlungsleiter und der Protokollführerin / dem Protokollführer.
§ 2
Jede Mitgliederversammlung beschließt eine Tagesordnung, sie kann einen Antragsschluss festlegen.
§ 3
Sobald ein Mitglied dies fordert, finden Abstimmungen geheim statt.
§ 4
Die Versammlungsleitung ruft die Redenden in der Reihenfolge der Meldungen auf. Mitglieder, die sich in einer Debatte das erste mal melden, können innerhalb der Redeliste bevorzugt werden.
§ 5
Anträge zur Geschäftsordnung haben Vorrang und sind mit dem Heben beider Arme kenntlich zu machen. Sie werden mit einfacher Mehrheit beschlossen. Als Geschäftsordnungsanträge gelten:
- Schluss der Redeliste,
- sofortiger Schluss der Debatte,
- Nichtbefassung eines Antrages,
- Änderung der Tagesordnung,
- Änderungsanträge zu Anträgen,
- Pause.
| Diese Geschäftsordnung gilt auf allen Mitgliederversammlungen. |
