Geschäftsordnung

23.11.2008: beschlossen am 17.11.2007, geändert am 23.11.2008 durch die Mitgliederversammlung

§ 1

Die Mitgliederversammlung wählt zu Beginn eine Versammlungsleitung, bestehend aus mindestens einer Versammlungsleiterin / einem Versammlungsleiter und der Protokollführerin / dem Protokollführer.

§ 2

Jede Mitgliederversammlung beschließt eine Tagesordnung, sie kann einen Antragsschluss festlegen.

§ 3

Sobald ein Mitglied dies fordert, finden Abstimmungen geheim statt.

§ 4

Die Versammlungsleitung ruft die Redenden in der Reihenfolge der Meldungen auf. Mitglieder, die sich in einer Debatte das erste mal melden, können innerhalb der Redeliste bevorzugt werden.

§ 5

Anträge zur Geschäftsordnung haben Vorrang und sind mit dem Heben beider Arme kenntlich zu machen. Sie werden mit einfacher Mehrheit beschlossen. Als Geschäftsordnungsanträge gelten:

  1. Schluss der Redeliste,
  2. sofortiger Schluss der Debatte,
  3. Nichtbefassung eines Antrages,
  4. Änderung der Tagesordnung,
  5. Änderungsanträge zu Anträgen,
  6. Pause.

Diese Geschäftsordnung gilt auf allen Mitgliederversammlungen.


Zugehörige Dateien:
Geschäftsordnung vom 23.11.2008Download (47 kb)
Geschäftsordnung vom 17.11.2007Download (48 kb)
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