Beitragsordnung
23.11.2008: beschlossen am 17.11.2007, geändert am 23.11.2008 durch die Mitgliederversammlung
§ 1 Beitragshöhe
- Der Mitgliedsbeitrag für ordentliche Mitglieder liegt bei mindestens € 6,00 pro Quartal.
- Der Mitgliedsbeitrag für Fördermitglieder liegt bei mindestens € 6,00 pro Quartal.
- Teilnahmegebühren für Seminare, Tagungen, Kongressen und andere Veranstaltungen richten sich nach deren Kostenaufwand und Länge. Wochenendseminare sollen in der Regel € 5,00 für Mitglieder und € 8,00 für Nicht-Mitglieder kosten. Teilnahmegebühren legen die Organisatorinnen / Organisatoren gemeinsam mit dem Vorstand fest.
§ 2 Zahlungsweise
- Der Mitgliedsbeitrag wird im Voraus für ein ganzes Jahr und spätestens bis zum 31. Januar an die Junge Presse Berlin e.V. gezahlt.
- Der erste Mitgliedsbeitrag für ein Neumitglied, das im Laufe eines Geschäftsjahres beitritt, muss erst ab Beginn des Quartals gezahlt werden, in dem es eingetreten ist.
- Die Gebühren für Jugend-Presseausweis und Jugend-Presseausweis-Autoschild werden gemeinsam mit dem Mitgliedsbeitrag gezahlt. Sie können solange erhoben werden, bis der Jugend-Presseausweis und / oder das Jugend-Presseausweis-Autoschild an den Verein gekündigt und zurückgegeben worden sind.
- Die Zahlung des Mitgliedsbeitrags und der Jugend-Presseausweis-Gebühr(en) wird auch dann bis zum 31. Januar fällig, wenn die Junge Presse Berlin e.V. den Mitgliedsbeitrag und / oder die Jugend-Presseausweis-Gebühr(en) nicht ausdrücklich in Rechnung gestellt hat. Stellt der Verein eine Rechnung, so ist diese binnen 14 Tagen zu begleichen.
- Die Junge Presse Berlin e.V. kann, wenn der Mitgliedsbeitrag oder die Gebühren für Jugend-Presseausweis und Jugend-Presseausweis-Autoschild oder Teile der ausstehenden Summe nicht innerhalb der Frist gezahlt worden ist und Verzug eintritt, eine Mahngebühr erheben.
- Teilnahmegebühren werden in der Regel bis einen Tag vor Beginn der Veranstaltung gezahlt.
- Der Mitgliedsbeitrag und die Gebühren für Jugend-Presseausweis und Jugend-Presseausweis-Autoschild sowie Seminare, Kongresse und andere Veranstaltungen müssen an das Konto der Jungen Presse Berlin e.V. überwiesen oder per LAstschrift eingezogen werden. Nur in Ausnahmefällen kann die Zahlung auch in bar oder Scheck entgegengenommen werden. Die durch Rücklastschriften entstandenen Kosten werden dem Mitglied in Rechnung gestellt.
- Die Finanzreferentin / Der Finanzreferent kann in besonderen Fällen Mitgliedsbeiträge und / oder die Gebühren für Jugend-Presseausweis und / oder Jugend-Presseausweis- Autoschild stunden oder gutschreiben. Die Finanzreferentin / der Finanzreferent muss dies im Vorstand zu Protokoll geben.
§ 3 Vorstand und Aktive
Vorstandsmitglieder, Aktive und Ehemalige sind in der Regel nicht von der Zahlung der Beiträge und Gebühren ausgenommen.
| Für Jugendpresseausweise und -Autoschilder gilt außerdem die Bundeseinheitliche Jugend-Presseausweis-Ordnung. |